Familieninterne Schwierigkeiten

  • Verändertes Verhalten in der Pubertät
  • Scheidungskinder
  • Neuverpartnerung eines Elternteils
  • Schwierigkeiten in der Elternbeziehung
  • Erkrankung eines Familienmitgliedes
  • Kommunikation zwischen Familienmitgliedern
  • Trauer bei Verlust eines Angehörigen durch Trennung oder Tod
  • Geschwisterrivalität
  • Druck durch Traditionen



Psychische Auffälligkeiten/Erkrankungen

  • Burnout
  • Zwangserkrankungen
  • Ängste
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Depressive Verstimmungen
  • Schwierigkeiten bezüglich der Identitätsfindung/Persönlichkeitsentwicklung
  • Aggressives Verhalten/Delinquenz
  • Schwierigkeiten im Umgang mit veränderten Lebenssituationen



Schwierigkeiten – Schule/Ausbildung/Arbeitsplatz

  • Mobbing in der Schule, am Arbeits-/Ausbildungsplatz oder Peergroup
  • Anpassungsstörungen z.B. durch Schulwechsel, Arbeitslosigkeit, Migration
  • Motivationsschwierigkeiten
  • phobische Störungen wie z.B. Sozialphobie
  • Prüfungsangst und Angst vor Vorstellungsgesprächen
  • Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen
  • Stress, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen

 

Basis einer erfolgreichen Therapie ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient und Therapeut.

 

Therapeutische Gespräche/Beratung

Einzelsitzung:

Euro 55,– (50 Min.)

Euro 75,– (90 Min.)

 

Familien-/Paarsitzung:

Euro 70,– (50 Min.)

Euro 100,– (90 Min.)

 

Für meine therapeutischen Leistungen erhalten Sie im Anschluss eine Rechnung, welche sie innerhalb von 10 Werktagen begleichen. Die Kosten für Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie werden prinzipiell in Rechnung gestellt. Da meine Familienpraxis eine Privatpraxis ist, sind Sie Selbstzahler und können direkt ohne lange Wartezeiten und bürokratisches Aufkommen mit Ihrem Erstgespräch beginnen. In Einzelfällen ist die Abrechnung über private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse.

 

Seminare, Workshops und Entspannungskurse je nach Art und Umfang

 

Diagnosen bleiben Privatsache und werden nicht an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Dies ist besonders von Vorteil, wenn Sie eine Beamtenlaufbahn anstreben oder beabsichtigen eine Versicherung abzuschließen. Kosten für Heilbehandlungen können jedoch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 (EStg) geltend gemacht werden.

 

Vertrauen

Als Rehabilitationspsychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht!

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